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BVfK-Wochenendticker
4. Dezember 2021
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Geht auch: Vertragsmuster im Friedrich-Merz-Format

Geht anders: Die BVfK-Vertragsformulare 2022 - schlank ist vorbei!

Bitte merken: Nur doppelt gemoppelt hält wirklich!

Der BVfK-Anspruch: rechtssichere und praktikable Lösungen

Die BVfK-Lösung: digital funktioniert und vermeidet Fehler

Save-the-Date: BVfK-Hybridseminar am 14. Dezember

Corona-Info 2.12.2021 MPK und Bundesregierung beschließen flächendeckende 2G-Regelung im Einzelhandel.

BAFA-Umweltbonus diskriminiert EU-Importe BVfK fordert volle Förderfähigkeit von EU-Neufahrzeugen mit Tageszulassung

Kurzmeldung: Geldwäscheprüfung So hoch fallen die Bußgelder bei Verstoß gegen Dokumentationspflichten aus

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das neue Gewährleistungsrecht zwingt niemanden, neue Vertragsformular zu verwenden. Es gibt noch nicht mal die Pflicht, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Die mögliche Bandbreite geht also vom Handschlag, über den Bierdeckel, die Ganoven-Variante ("eigentlich haben wir uns nie kennengelernt") bis hin zum BVfK-Formular. Letzteres war immer auf größtmöglichen, und auch vor Gericht funktionierenden Schutz vor überzogenen Kundenansprüchen ausgelegt. Das ging schlank und übersichtlich - und damit ist es vorbei. Inzwischen geht es darum, es nicht zu lang und nicht zu unverständlich werden zu lassen. Der Gesetzgeber lässt uns keine andere Möglichkeit.

Es wird also nicht einfacher, sich zu schützen - wenn man sich schützen will. Denn wer das Risiko liebt und den virtuosen Umgang mit nörgelnden Kunden in Verbindung mit dosierter Großzügigkeit beherrscht, der sollte sich ein Vertragsmuster im Friedrich-Merz-Format* bauen und gelegentlich ein Vaterunser in Richtung Himmel schicken und dabei hoffen, dass das Gebet nicht unterwegs am BGH hängenbleibt.
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Für die weniger Mutigen haben wir das ganzheitliche BVfK-Rechtskonzept ausgeweitet. Es gibt neue Formulare mit der Ansage: „nur doppelt gemoppelt hält wirklich“. Um es auf den Punkt zu bringen: wenn im Kaufvertrag steht: "das Fahrzeug hatte einen reparierten Unfallschaden vorne links", dann reicht das nicht mehr. Alle negativen Merkmale müssen dem schützenswerten Verbraucher vor Vertragsunterzeichnung so intensiv ins Bewusstsein gebraucht werden, dass er diese in seine wohl überlegte Entscheidung einbezieht. Das kann man mündlich machen, wenn man das dann ggf. vor Gericht auch beweisen kann. Da diejenigen Träger schwarzer Roben, die ihre Entscheidungen nur gegenüber ihrem eigenen Gewissen und dem lieben Gott verantworten müssen, den Autohändlern selten mehr, ja meist weniger glauben, als den Verbrauchern, empfiehlt es sich, die vorvertragliche Aufklärung beweiskräftig zu dokumentieren.

Soweit - so gut. Doch wie setzt man das um? Viele meinen: jetzt müssen die Gerichte ran und die vielen offenen Fragen klären. Wir halten das für unzumutbar und risikoreich und haben daher dem Deutschen Autorechtstag Ende August einen umfangreichen Fragenkatalog zur Beantwortung übergeben, den wir auch im Wochenendticker veröffentlicht haben. Denn hier auf dem Petersberg trifft sich beinahe alles von Rang, Namen und auch auf Gerichtsurteile Einfluss nehmender Bedeutung. Das Ergebnis hat den BVfK-Juristen sehr geholfen, gemeinsam mit externen Wissenschaftlern und Fachjuristen sowie Verbrauchervertretern möglichst rechtssichere und gleichzeitig praktikable Lösungen zu entwickeln. Diese Entwürfe präsentieren wir seit Anfang Oktober in den Seminaren unseren Mitgliedern und diskutieren mit ihnen Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge aus Händlersicht. Die Ergebnisse fließen dann in die weitere Entwicklung ein.
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Bilder: Schwere Kost, engagierte Diskussion beim BVfK-Seminar in Essen. Von Bielefeld aus zugeschaltet: Prof. Dr. Staudinger berät den BVfK und hält das neue Recht für praktikabel.
Diese Vertragsentwicklung ist inzwischen so weit gediehen, dass wir am 14. Dezember die ab 1. Januar 2022 empfohlenen BVfK-Vertrags- und Formularmuster für den Gebrauchtwagenverkauf an Verbraucher vorstellen werden. Dies erfolgt im ersten Hybrid-Seminar, an dem man dann vom heimischen Schreibtisch aus teilnehmen kann.

Wer sich nun wundert, dass es die neuen Formulare nicht bereits jetzt zum Download im Mitgliederbereich gibt, der sei darauf hingewiesen, dass eine Verwendung ohne Schulung mehr Risiken birgt, als Sicherheit zu bieten. Daher ist es wichtig, den komplexen rechtlichen Hintergrund zu kennen und damit die Gründe für die Formulargestaltung zu verstehen. Hier steht alles in sinnvollem Zusammenhang und daher sei auch noch deutlicher als bisher vor Eigenkreationen gewarnt. Das BVfK-Vertragswerk ist nicht als modularer Baukasten für den Heimwerker gedacht. Wer lieber ein Flachdach, als einen Spitzgiebel möchte, kann sich mit seinen Wünschen bzgl. einer Individuallösung gerne an die Architekten der BVfK-Rechtsabteilung wenden.

Leider müssen wir diejenigen enttäuschen, die sich zum 1. Januar wie gewohnt selbstdurchschreibende Vertragsblöcke aus dem BVfK-Shop wünschen. Obwohl es zwischenzeitlich gelungen ist, den Platzbedarf für die Dokumentation der vorvertraglichen Aufklärung und die verbindliche Bestellung zu reduzieren, bleiben immer noch 12 Seiten übrig, die es auszufüllen gibt. Das verlangt nach einer IT-Lösung, die mühsames Ausfüllen erspart und die Daten aus der digitalen Fahrzeugakte zieht. Die BVfK-IT ist bereits dabei, unser Dealer-Management-System AAgent24 entsprechend aufrüsten, um den Ablauf komfortabel und sicher zu gestalten. Diese Umsetzung sichert auch Aktualität, denn wir gehen davon aus, dass die Abstände zwischen den unvermeidlichen Entwicklungsschritten kürzer werden. Die Grundversion des AAgent24 steht allen BVfK-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung. Wer den AAgent24 nicht nutzen möchte, kann sich die Formulare ab 1. Januar auch wie gewohnt im Mitgliederbereich als PDF herunterladen. Die jeweiligen Felder können dann wie gewohnt entweder handschriftlich oder maschinell ausgefüllt werden.
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Da es sich trotz allen Bemühens nicht vermeiden lässt, dass es wesentlich komplizierter wird, planen wir zudem eine komfortable, automatisierte Lösung ähnlich dem online-Autoverkaufssystem des BVfK www.Autokauf-vom-Sofa-aus.de . Basierend auf dieser digitalen Lösung wird es eine Variante für den Verkäuferschreibtisch geben, mit der Käufer und Verkäufer systematisch durch die einzelnen Schritte von der vorvertraglichen Aufklärung bis zum eigentlichen Vertragsabschluss geführt werden. Dem Käufer soll dazu ein Tablett zur Verfügung gestellt werden, mit dem er den Informations- und Vertragsprozess selbst, ggf. mit Unterstützung des Verkäufers durchführt. Das schafft Sicherheit und vermeidet Fehler, die sonst schnell entstehen können, wenn jemand den Umgang mit den neuen Formularen noch nicht geübt hat.

Um sich mit alldem vertraut zu machen, bedarf es einer gründlichen Schulung. Der BVfK wird dazu am 14. Dezember das erste Online-Hybridseminar anbieten, das sie nicht verpassen sollten. Das Programm geht von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr, unterbrochen von insgesamt drei Pausen.

Hier geht’s zur Anmeldung: > hier für die Teilnahme am Hybrid-Seminar am 14. Dezember reservieren

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

*Friedrich Merz forderte 2003 eine Steuererklärung, die auf einen Bierdeckel passt
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Corona-Info 2.12.2021 MPK und Bundesregierung beschließen flächendeckende 2G-Regelung im Einzelhandel.

Bund und Länder haben am Donnerstag eine Reihe von verschärften Maßnahmen, darunter eine flächendeckende 2G-Regelung im Einzelhandel beschlossen. Im Protokoll der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs heißt es:

"Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng miteinander verbunden. Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem
entlastet wird..."
> hier geht´s zum Beschlussprotokoll
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BAFA-Umweltbonus diskriminiert EU-Importe BVfK fordert volle Förderfähigkeit von EU-Neufahrzeugen mit Tageszulassung

Bereits im vergangenen Wochenendticker ging es kurz um die Behinderung des Absatzes von elektrisch betriebenen EU-Neufahrzeugen mit Tageszulassung. Nicht nur greift die bisherige Praxis in die Grundrechte betroffener Händler ein, auch Verbraucher erleiden durch eingeschränkte Verfügbarkeit, missverständliche Regelungen der Förderrichtlinie und undurchsichtige Preisgestaltungsvorgaben erhebliche Nachteile.
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Kurzmeldung: Geldwäscheprüfung so hoch fallen die Bußgelder bei Verstoß gegen Dokumentationspflichten aus

Zuletzt mit Wochenendticker vom 06.02.2021 hatte der BVfK ausführlich über den Umgang mit dem Geldwäschegesetzt aufgeklärt (hier abrufbar). Zu den Pflichten des Händlers zählt unter anderem die Dokumentation von Bargeldannahmen über 10.000 € sowie die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, für den der Verhandlungspartner ggf. auftritt.
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DIE NEUE MOTION KOMMT!

Leider mussten sich unsere treuen Leser diesmal in besonderer Geduld üben. Dafür hat sich das Warten gelohnt, denn wir konnten die stärkste MOTION aller Zeiten produzieren. In wenigen Tagen finden Sie das Magazin freier Kfz-Händler in Ihren Briefkästen!

Nachbestellungen an: motion@bvfk.de

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BVfK-Jubiläumskongress am 7. Mai 2022:

Information und Anmeldung

> hier geht es zu den Informationen und der Anmeldung
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